Vorgaben an Forschende
Für Tierversuche gelten strenge gesetzliche Vorschriften. Diese Seite bietet einen ?berblick für Forschende der ETH Zürich. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der zust?ndigen ?mter (externe SeiteKantoncall_made, externe SeiteBundcall_made). Die Tierschutzbeauftragten der ETH Zürich bietet Forschenden weitere Beratung an.
Wenn Sie in der Schweiz mit lebenden Tieren wissenschaftlich arbeiten, gilt diese Aktivit?t als Tierversuch im Sinne des Schweizer externe SeiteTierschutzgesetzescall_made. Damit gelten für Sie die hier beschriebenen Vorschriften.
Beachten Sie, dass diese weite Definition von ?Tierversuch? sehr viele verschiedene Situationen abdeckt:
- Sie betreiben Forschung oder Lehre.
- Sie benutzen Tiere als Mittel zum wissenschaftlichen Zweck oder Sie m?chten Erkenntnisse über Tiere gewinnen.
- Sie gewinnen Proben aus lebendigen oder get?teten Tieren, um wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Forschung unter das Tierschutzgesetz f?llt, k?nnen Ihnen die Mitglieder der Forschungsethik & Tierschutz Gruppe der ETH Zürich Auskunft geben.
Wenn Sie in der Schweiz wissenschaftlich mit Tieren arbeiten, müssen Sie:
- je nach Rolle eine Grundausbildung und regelm?ssige Weiterbildungen absolvieren
- für jeden Tierversuch und für ?nderungen an laufenden Projekten eine externe SeiteBewilligungcall_made beim kantonalen Veterin?ramt beantragen
- für eine vom kantonalen Veterin?ramt bewilligte, artgerechte Tierhaltung sorgen
- w?hrend des Versuchs die ?berwachung der Tiere und die Einhaltung der Abbruchkriterien dokumentieren sowie allenfalls Auflagen einhalten
- nach jedem Versuch sowie j?hrlich einen Bericht für das kantonale Veterin?ramt verfassen
Sie als Forscher oder Forscherin sind verantwortlich dafür, einen Antrag zu schreiben und darin Ihr Projekt und die Güterabw?gung, die dahinter steht, darzulegen. Die Tierschutzbeauftragten beraten Sie zu den Anforderungen und prüfen Ihren Antrag. Im Anschluss geht der Antrag an das externe Seitekantonale Veterin?ramtcall_made, das ihn ablehnt oder bewilligt. Bei belastenden Tierversuchen bezieht das Amt die kantonale Tierschutzkommission ein, die ihm eine Empfehlung abgibt.
Alle n?tigen Unterlagen finden Sie auf der Seite externe SeiteVersuchstiere & Tierversuchecall_made des kantonalen Veterin?ramts. Bitte lassen Sie sich von den Tierschutzbeauftragten beraten, bevor Sie zum ersten Mal einen Antrag schreiben.
Gesuche k?nnen beim kantonalen Veterin?ramt laufend eingegeben werden. Falls Sie Tierversuche durchführen m?chten, die externe Seiteals belastend eingestuftcall_made werden, wird das Gesuch an die kantonale Tierschutzkommission überwiesen.
Die Beurteilung eines belastenden Tierversuchsgesuchs dauert typischerweise vier bis fünf Monate. Rechnen Sie etwas mehr Zeit ein, wenn Sie mit dem Verfahren noch nicht vertraut sind.
Bewilligungen für Tierversuche sind maximal drei Jahre lang gültig.
Wenn Sie Tierversuche durchführen oder leiten wollen, müssen Sie zun?chst vom kantonalen Veterin?ramt anerkannte Kurse belegen. Am einfachsten geht das beim externe SeiteInstitut für Labortierkundecall_made (LTK) der UZH und Sicherheit, Gesundheit, Umwelt Abteilung (SGU) der ETH:
Vor allem die Einführungskurse sind meist schnell ausgebucht - melden Sie sich daher frühzeitig an. Als Alternative zu einem LTK-Kurs erkundingen Sie sich bei den Tierschutzbeauftragten nach der Gleichwertigkeit von Kursen, die von der European Laboratory Animal Associations (externe SeiteFELASAcall_made) im Ausland akkreditiert wurden.
Hierbei ist eine 1-t?gige Nachschulung in der Schweiz notwendig.
Um Versuche zu leiten, müssen Sie ausserdem weitere Anforderungen erfüllen:
- Hochschulabschluss, der Grundwissen in den F?chern Anatomie, Physiologie, Zoologie und Verhaltenskunde, Genetik und Molekularbiologie sowie Hygiene und Biostatistik mit sich bringt
- dreij?hrige praktische Erfahrung mit Tierversuchen
- für Tierversuche mit wenig verwendeten Tierarten oder mit nicht standardm?ssigen experimentellen Methoden: Nachweis der n?tigen Spezialkenntnisse
Unabh?ngig von Ihrer Rolle sind Sie verpflichtet, sich regelm?ssig weiterzubilden:
- In je vier Jahren müssen Sie vier fachspezifische Weiterbildungstage nachweisen.
- Dazu k?nnen Sie Kurse, Kongresse oder geeignete Veranstaltungen nutzen.
- Das LTK in Zusammenarbeit mit der ETH stellt externe Seiteanerkannte Weiterbildungskursecall_made zur Verfügung.
- Falls Sie eine Veranstaltung nutzen m?chten, die noch nicht anerkannt ist, müssen Sie die Anerkennung beim kantonalen Veterin?ramt externe Seitebeantragencall_made. Die Tierschutzbeauftragten k?nnen Ihnen dabei helfen.
Kontakt
ETH Zürich
Tierschutz
Wolfgang-?Pauli-Str. 27
8093
Zürich
Schweiz